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Genehmigungsfreiheit

Begriff aus dem Baurecht. In den Landesbauordnungen wird festgelegt, welche Baumaßnahmen genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen. Dazu zählen je nach Bundesland Gartenlauben bis zu einer bestimmten Größe, Zaunanlagen bis zu einer bestimmten Höhe usw., usf. Je nach Bundesland sind auch Wohnhausbebauungen z.B. in Kleinsiedlungsgebieten genehmigungsfrei, müssen aber dem Bauamt von einem Entwurfsverfasser angezeigt werden. Das ist in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur, der mit der Mitteilung an die Baubehörde auch die Veranwortung dafür übernimmt, daß die Baumaßnahme den baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Ausbau eines Dachgeschosses für Wohnzwecke ist übrigens in aller Regel genehmigungsfrei.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantragsverfahren und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Die Baunutzungsverordnung
» Das Baugesetzbuch

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