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Geländerfüllung |
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| Als Füllung bezeichnet man im Bauwesen einen Einbauteil in eine wie auch immer geartete Rahmenkonstruktion (Beispiel Türfüllung). Bei der Treppe wird der Rahmen aus der Treppenwange, den Pfosten und dem Handlauf gebildet. Die Füllung selbst kann aus Holz- oder Glasscheiben oder anderen Materialien bestehen, es können aber auch Holz- oder Metallstäbe eingesetzt werden. Bei Stäben darf der Abstand von Stab zu Stab keineswegs weniger als 12 cm betragen, damit Kleinkinder ihre Köpfchen nicht durchstecken können. | ||||||||||
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