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Geländer

Ein Geländer hat in erster Linie die Aufgabe der Absturzsicherung bei Treppen, Balkonen oder Brücken. Je nach dem, ob Menschen oder Fahrzeuge vor dem Absturz bewahrt werden sollen, muß das Geländer entsprechend stabil sein. Das Geländer besteht aus Pfosten, Handlauf und Geländerfüllung. Treppengeländer müssen mindestens 90 cm hoch sein (in Arbeitsstätten 100 cm, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 110 cm). Sind Kinder im Haus, so sollte das Geländer so gestaltet sein, daß ein Überklettern ("Leitereffekt") erschwert wird. Füllstabgeländer sind daher Knieleistengeländern vorzuziehen. Dabei darf der Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Neben Füllstabgeländer und Knieleistengeländer gibt es noch zahlreiche andere Geländerarten wie beispielsweise Stahlrohrgeländer, Stahlseilgeländer, Lamellengeländer oder Glasgeländer.

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