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Frostgrenze |
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| Die Frostgrenze bezeichnet die maximale Eindringtiefe des Frostes in den Boden. Sie ist abhängig vom Klima, örtlicher Lage, Wassergehalt und Bodenart. In Mitteleuropa liegt die Frostgrenze zwischen 0,80 und 1,50 m unter der Oberfläche. Das Fundament bzw. die Bodenplatte müssen tiefer liegen, damit es durch die Bodenbewegungen (frieren und wieder auftauen) zu keinen Schäden kommt. Auch Rohrleitungen sollten in etwa 1,50 m Tiefe verlegt werden. | ||||||||||
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