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Feuerschutztür |
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Feuerschutztüren sind bauaufsichtlich und feuerpolizeilich für bestimmte Einsatzzwecke vorgeschrieben. Dazu gehört z. B. im Privatbereich die Tür, die den Heizungsraum im Brandfall abschottet. Türen in bestimmten Gewerbe- und Industriebereichen müssen feuerhemmend ausgestattet sein, wobei die entsprechenden Abkürzungen T 30 bis T 180 bedeuten, daß so gekennzeichnete Feuerschutztüren dem Feuer 30 bis 180 Minuten standhalten müssen. Eine Wohnungseingangstür sollte nach Expertenmeinung mindestens 60 Minuten einem im Treppenhaus/Korridor entstandenen Feuer Widerstand leisten können.
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