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Förmliche Abnahme

Die förmliche Abnahme sollte die Regel bei allen Bauvorhaben sein. Sie hat stattzufinden, wenn der Bauherr oder der Bauunternehmer es verlangen. Zur Abnahme können beide Seiten einen Sachverständigen hinzunehmen. Das kann auf der Seite des Bauherrn ein Architekt, Bauleiter oder unabhängiger Sachverständiger (zum Beispiel vom Verband Privater Bauherren, Bauherren-Schutzbund oder TÜV) sein. Für den Bauherren ist es sicherlich ein großer Vorteil, einen Experten auf seiner Seite zu wissen. Ob die Bauleistungen ohne Mängel erbracht wurden kann in den meisten Fällen nur ein Experte beurteilen. Der Befund der Abnahme ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich in einem Abnahmeprotokoll niederzulegen. In das Protokoll sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Bauunternehmers. Jeder Vertragspartner erhält anschließend eine Ausfertigung des Protokolls.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest
» Bauabnahme - das ist dabei zu beachten
» Abnahmeprotokoll - so sollte es aussehen

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