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Erschließungskosten |
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| Ein Grundstück darf nur bebaut werden, wenn es erschlossen ist. Sinnvoll ist, nur ein voll erschlossenes Grundstück zu kaufen. Die volle Erschließung umfaßt die Verlegung aller Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen bis an die Grundstücksgrenze. Wenn das Grundstück voll erschlossen ist, müssen diese Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sein. Anders ist es bei den Kosten der öffentlichen Erschließung. In Neubaugebieten werden Straßen und Grünanlagen oft erst dann angelegt, wenn die Bebauung abgeschlossen ist. Selbst dann kann es noch Jahre dauern, bis der letzte Gebührenbescheid etwa über den Bau von Bürgersteigen beim Bauherrn eintrifft. Die Erschließungskosten muß immer der bezahlen, der zum Zeitpunkt des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks war. Da auch die Versorgungsunternehmen Geld dafür haben wollen, wenn sie die Leitungen von der Grundstücksgrenze bis zum Haus verlegen, sollten diese Kosten im Finanzierungskonzept eines Hausbau mit budgetiert sein. | ||||||||||
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