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Entwurfsplanung |
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| Die dritte Leistungsphase, der in der HOAI geregelten Arbeit eines Architekten, beschäftigt sich mit der Entwurfsplanung. Wird die Vorplanung vom Bauherrn bestätigt, erfolgt die Entwurfsplanung nach denselben Kriterien, die schon der Vorplanung zugrunde lagen. Bis zum vollständigen Entwurf integriert der Architekt die Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter und führt wiederum Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit. Die zeichnerische Darstellung im Maßstab M 1:100 wird gegenüber der Vorplanung deutlich konkreter. In der Objektbeschreibung werden Aussagen zum Entwurf, der Konstruktion, den Materialien, Farbkonzept und dem Betrieb des geplanten Bauwerks gemacht, sofern diese Informationen nicht aus den Zeichnungen hervorgehen. Der Genauigkeitsgrad der Durcharbeitung des Entwurfs führt zu einer detaillierten Kostenberechnung nach DIN 276. 11 % der Gebühren nach HOAI werden für die Entwurfsplanung fällig. | ||||||||||
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