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Besichtigungsrecht

Ein Vermieter darf nicht seine Wohnung betreten, wann er will. Mit der Wohnungsübergabe wird das Hausrecht an den Mieter weitergereicht. Betritt der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis, verstößt er gegen das Hausrecht. Das Besichtigungsrecht kann im Mietvertrag geregelt werden. Trotzdem muss der Vermieter seinen Besuch früh genug ankündigen und sollte Eintritt nicht zu Unzeiten verlangen. Gründe für einen Vermieterbesuch sind z.B. Überprüfung des Wohnungszustandes, Verdacht vertragswidrigen Gebrauchs, oder vor einem Verkauf oder der Beendigung des Mietverhältnisses. Lässt der Mieter den Vermieter nicht eintreten, macht er sich schadenersatzpflichtig. Tritt der Vermieter ohne Besichtigungsrecht ein, kann das Hausfriedensbruch sein.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Das Baugesetzbuch (Gesetzestext)
» Die Baunutzungsverordnung (Gesetzestext)

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