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Beleihungsgrenze |
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| Gebäude und Grundstücke, die als Sicherheit für das Darlehen einer Bank oder Sparkasse dienen, werden nicht mit dem Verkehrswert beliehen, sondern nur mit dem vorsichtig ermittelten Beleihungswert, der z. B. kurzfristige Preisausschläge am Immobilienmarkt nicht berücksichtigt. Die Beleihungsgrenze für Hypotheken, auf deren Grundlage die Banken und Sparkassen Pfandbriefe ausgeben, beträgt nach dem Hypothekenbankgesetz 60 % des Beleihungswertes, das heisst des dauerhaften Grundstücks- und Gebäudewertes. Allerdings kann bei guter finanzieller Situation des Kreditnehmers die Beleihungsgrenze bis zur Vollfinanzierung heranreichen. | ||||||||||
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