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Bauvoranfrage

Vor dem Kauf eines Grundstücks, vor der konkreten Planungsbeauftragung eines Architekten oder vor Einreichung eines Bauantrags kann es sinnvoll sein, eine Bauvoranfrage an die zuständige Gemeindeverwaltung zu stellen. Eine solche Bauvoranfrage kann jedermann stellen, aber die Einschaltung eines Architekten ist empfehlenswert. Durch die Bauvoranfrage kann z.B. abgeklärt werden, ob ein Grundstück in einer vorgesehenen Bauweise überhaupt bebaut werden darf. Auch Bauvoranfragen sind gebührenpflichtig. Liegt also das Grundstück, auf dem gebaut werden soll, in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Baugebiet, kann man sich die Voranfrage ersparen. Ein Blick in den Bebaungsplan zeigt nämlich an, was möglich ist und was nicht. Wurde eine Bauvoranfrage gestellt, erhält der Antragsteller einen Bauvorbescheid.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest

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