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Bausoll

In einer Bauleistungsbeschreibung legt der Bauunternehmer, Generalunternehmer, Bauträger oder Fertighaushersteller dar, welche Leistungen an dem Bauwerk erbracht werden. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem "Bausoll". Bei der Abnahme sollte der Bauherr genauestens prüfen, ob das Bausoll erfüllt worden ist.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest
» Bauabnahme - das ist dabei zu beachten
» Abnahmeprotokoll - so sollte es aussehen

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