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Baukontrolleur |
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| Als Baukontrolleur wird ein Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde bezeichnet, der stichprobenartig oder regelmäßig Bauobjekte besucht, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden. Als Baukontrolleure werden immer Beamte oder Angestellte eingesetzt, die einschlägig vorgebildet sind, also Bauingenieure und Bautechniker. Der Baukontrolleur kann Bauvorhaben stillegen, wenn er gravierende Sicherheitsmängel entdeckt oder Abweichungen von der genehmigten Planung. Der Bauherr oder in dessen Namen der Architekt oder Bauleiter muß ihm jederzeit den Zutritt zur Baustelle erlauben und ihm auf Verlangen alle relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen vorlegen. | |||||||||||
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