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Bauingenieur |
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| Der Bauingenieur unterscheidet sich vom Architekten dadurch, daß er sich weniger mit der Planung, als mit der eigentlichen Konstruktion von Gebäuden und Sonderbauten beschäftigt und für alle Planungen die statische Durchführbarkeit ermittelt. Ganz vereinfacht gesagt, ist der Architekt für Optik und Funktionalität des Bauwerks zuständig, der Bauingenieur dafür, daß die Baukonstruktion allen technischen Anforderungen standhält. Bauingenieure können allerdings auch Bauplanungen ausführen und Bauanträge einreichen, wenn sie die sog. Vorlageberechtigung besitzen. Angehende Bauingenieure studieren entweder an einer Fachhochschule (FH) oder an einer Technischen Universität (TU), wobei die Regelstudienzeiten 8 bzw. zehn Semester betragen. Studienschwerpunkt ist u.a. der konstruktive Ingenieurbau. Bauingenieure werden nicht nur für den allgemeinen Hoch-oder Tiefbau ausgebildet, sondern auch für Fachdisziplinen wie Wasserbau, Verkehrstechnik oder Abfalltechnik. Die Bauleitung bei größeren Baumaßnahmen obliegt in aller Regel einem Bauingenieur. Wie der Architekt auch, hat der freischaffende Bauingenieur einen gesetzlich definierten Anspruch auf ein Honorar, das in der HOAI festgesetzt und in Leistungsstufen gegliedert ist. | ||||||||||
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