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Baugenehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren ist der Vorgang, der in den meisten Fällen zu einer Baugenehmigung führt. Es wird beispielsweise geprüft, ob der Bauantrag allen baurelevanten gesetzlichen Vorschriften wie z.B. Baugesetzbuch, Landesbaugesetz oder örtlichen Bauvorschriften entspricht. Selbst bei einem Bauvorhaben in einem Gebiet mit detailliertem Bebauungsplan kann dieser Vorgang mehr als einen Monat dauern. Der Katalog der im Genehmigungsverfahren zu erbringenden Bauvorlagen ist entsprechend lang.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, dass die Baubehörde z.B. anwenden kann, wenn eine bestimmte Traufhöhe nicht überschritten wird, werden in der Regel nur planungs- und brandschutzrechtliche Anforderungen geprüft, nicht jedoch technische Sachverhalte. Entsprechend weniger Bauvorlagen sind für dieses Verfahren nötig.

Noch weniger Bauvorlagen sind beim Freistellungsverfahren notwendig. So reichen in Nordrhein-Westfalenin einfacher Ausführung ein Lageplan, die Berechnung des Masses der baulichen Nutzung, die Bauzeichnungen, der rechnerische Nachweis über den höchstgelegenen Fussboden, der baustatistische Erhebungsbogen und die Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Gebäude den Brandschutzanforderungen entspricht.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Das Baugesetzbuch (Gesetzestext)
» Die Baunutzungsverordnung (Gesetzestext)

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