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Baugenehmigungsgebühr |
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| Die Erteilung einer Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Der Bauherr muss der Bauaufsichtsbehörde diese Gebühr entrichten, deren Höhe von den Landesgesetzen geregelt ist. Durchschnittlich muss man dafür 25 Promille der gesamten Baukosten veranschlagen. | |||||||||||||
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