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Bauanzeige |
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| Im Freistellungsverfahren reicht zur Baugenehmigung eine Bauanzeige des Bauherrn statt des aufwendigeren Bauantrags, falls die Baubehörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist (gemäss Landesbauordnung und örtlichen Bauvorschriften) widerspricht. Die Bauanzeige enthält in der Regel nur planungrechtliche und brandschutztechnische Bauvorlagen. | |||||||||||||
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