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Bauantrag

Vorgeschriebener, je nach Bundesland unterschiedlicher Formularsatz mit - je nach Gebäudeart - einem Konvolut von Anlagen. Wichtig ist, daß der Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird, weil sonst die Gefahr besteht, daß der Antrag abgelehnt oder zumindest die Bearbeitung verzögert wird. Ein Bauantrag darf nur von solchen Personen eingereicht werden, die die Vorlageberechtigung haben. Grundsätzlich gehören zum Bauantrag eines Einfamilienhauses neben dem formalen Bauantrag ein Lageplan, ein Übersichtsplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnung der Grundflächen und Geschossflächenzahl, des umbauten Raumes und der Nutz- und Wohnflächen, Nachweis der erforderlichen PKW-Einstellplätze, die bautechnischen Nachweise (also die Statik) sowie Wärme- und Schallschutznachweis. Bauanträge dürfen nur von Architekten und Bauingenieuren mit Vorlageberechtigung gestellt werden.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Wie man einen Bebauungsplan liest

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