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Bauabfall |
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| Der im Rahmen von Neubau, Umbau, Renovierung, Sanierung oder Abbruch von Bauwerken anfallende Abfall wird als Bauabfall bezeichnet. Entsprechend der Technischen Anleitung für Siedlungsabfälle werden Bauabfälle unterteilt in Bauschutt, Baustellenabfälle, Bodenaushub und Straßenaufbruch. Stoffe aus dem Abbruch / Rückbau von Gebäuden sind bei vorwiegend mineralischen Anteilen (Sand, Stein, Erde) dem Bauschutt, bei vorwiegend nichtmineralischen Anteilen den Baustellenabfällen zuzuordnen. Für die Bauabfälle fordert die Technische Anleitung Siedlungsabfall eine getrennte Erfassung an der Anfallstelle. Bauabfälle sind einer Verwertung zuzuführen, wobei schadstoffbelastete Bauabfälle von den restlichen Stoffen getrennt zu halten und einer weitergehenden Entsorgung zuzuführen sind. Bauabfälle können zu etwa 70 Prozent wiederverwendet werden. | ||||||||||
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