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Bauüberwachung

Die Bauüberwachung wird zweifach ausgeführt. Einmal ist sie Pflichtaufgabe der örtlichen Bauaufsichtsbehörde, wobei ein Baukontrolleur die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überwacht, was in der Regel nur stichprobenartig geschieht. Liegt dem Bau ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zugrunde, kann die Baubehörde auf die Bauüberwachung verzichten. Im Verhältnis zwischen Bauherrn und Architekten obliegt in der Regel diesem die Bauüberwachung, bei größeren Baumaßnahmen muß ein eigener Bauleiter eingesetzt werden. Dieser ist meistens Bauingenieur. Als Bauleiter arbeitet er unmittelbar und ständig auf der Baustelle, während der Architekt, der die Bauüberwachung inne hat, nicht ständig auf der Baustelle anwesend sein muß. Dennoch ist auch die Bauüberwachung umfangreich und verantwortungsvoll. Sie beinhaltet u.a. die Überwachung des Ausbaus entsprechend der Ausführungspläne, die Einhaltung der Zeitpläne, die Feststellung und Beseitigung etwaiger Baumängel und die Kostenkontrolle. Die Bauüberwachung ist wichtigster Bestandteil der Leistungsphasen innerhalb der HOAI, nämlich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Fachbeiträge lesen:
» Der Gesetzestext der HOAI
» Was leistet der Architekt? Was ist unter Leistungsphasen zu verstehen? Wie errechnet sich das Honorar des Architekten?

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