Zur Facebook Seite
mallbeton
Centrotec Composites
neuetuer.de
Mosaikdiscount24
bauCompany24
das-baulexikon.de

Fertighaus-Lexikon - das größte im Netz zum Thema Fertighaus

0-9| A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:

Auflassung

Unter einer Auflassung wird die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer verstanden, dass eine Immobilie den Besitzer wechseln soll. Die Auflassung ist Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und wird im Grundbuch eingetragen. Das kann aber Monate dauern. Solange die Auflassung im Grundbuch nicht erfolgt ist, gilt der Verkäufer noch als Eigentümer. Folglich sollte der Käufer erst dann zahlen, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist oder - was der ganz normale Vorgang ist - eine Auflassungsvormerkung vereinbart und diese eingetragen worden ist, was im Gegensatz zur Auflassung schnell geschieht.

Fachbeiträge lesen:
» Grundstückskauf und Hausbau - wie geht das vonstatten?
» Wertermittlung von Häusern und Grundstücken
» Checkliste für Bauherren: Der Bauvertrag
» Checkliste Grundstückskauf
» Checkliste zum Kauf
» Der Weg zum Eigenheim

© Copyright 2012 by pw-Internet Solutions GmbH

Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de
ONE Hyp
Kärcher
Westfalia Onlineshop für Werkzeug, Technik und Haushalt
www.paint-clicker.de
Umzugsunternehmen & Umzugsfirmen vergleichen