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Auflassung |
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| Unter einer Auflassung wird die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer verstanden, dass eine Immobilie den Besitzer wechseln soll. Die Auflassung ist Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und wird im Grundbuch eingetragen. Das kann aber Monate dauern. Solange die Auflassung im Grundbuch nicht erfolgt ist, gilt der Verkäufer noch als Eigentümer. Folglich sollte der Käufer erst dann zahlen, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist oder - was der ganz normale Vorgang ist - eine Auflassungsvormerkung vereinbart und diese eingetragen worden ist, was im Gegensatz zur Auflassung schnell geschieht. | ||||||||||
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