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Außentür |
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| Als Außentür bezeichnet man eine Tür an der Außenwand eines Gebäudes oder einer Einfriedung. Außentüren können beispielsweise Wohnungseingangstüren, Hauseingangstüren, Garagentore, Balkon- und Terrassentüren, Stalltüren, Scheunentore, Hoftüren oder Hoftore sein. | |||||||||||||
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