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Architektenkammer |
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| Architektenkammern gibt es in allen Bundesländern. Sie sind auf der Grundlage von Gesetzen Körperschaften öffentlichen Rechts und nehmen Aufgaben der Selbstverwaltung des Berufsstandes und als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben wahr. Die Mitgliedschaft in den Kammern ist eine Pflichtmitgliedschaft insoweit die geschützte Berufsbezeichnung geführt werden soll und hat grundsätzlich die Eintragung in die Architektenliste zur Voraussetzung. | ||||||||||
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