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Architektenhonorar |
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| Gesetzlich geregelter Anspruch des Architekten auf Entlohnung seiner Leistungen für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben. Das Honorar bemißt sich nach dem Wert und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in verschiedenen Stufen zahlbar. | ||||||||||
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