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Anschaffungskosten |
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| Als Anschaffungskosten bezeichnet man die Summe aller Aufwendungen, die im Falle eines (Immobilien-)Kaufs aufgewendet werden müssen. Diese setzen sich in der Regel zusammen aus dem Kaufpreis für die Immobilie, den Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr) sowie den Kosten für den Vertragsabschluß (Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren). Ferner kann man eventuell anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen. Diese Anschaffungskosten können gegebenenfalls abgeschrieben werden. | ||||||||||
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