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Suchbegriff:

Anbau

Bei einem Anbau handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Anbauten können sowohl ein- oder mehrgeschossig als auch unter- und/oder überirdisch hergestellt werden. Zu Anbauten zählen neben Wohnhauserweiterungen auch Wintergärten, Balkone oder Garagen. Um einen Anbau realisieren zu können, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, im sogenannten freistellungsverfahren ist die Zulässigkeit eines Anbaus abhängig von den Vorgaben eines für das Baugebiet gültigen Bebauungsplans sowie der jeweiligen Länderbauordnung. Neben einer Baugenehmigung, der eine fachgerechte Planung vorausgeht, sind vor Errichtung des Anbaus die zugehörigen bautechnischen Nachweise zur Standsicherheit („Statik“), zur Energieeinsparung (nach EnEV 2002), ggf. zum Schall- und zum konstruktiven Brandschutz erforderlich.

Fachbeiträge lesen:
» Bauantrag und Planungsrecht
» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Das Baugesetzbuch (Gesetzestext)
» Die Baunutzungsverordnung (Gesetzestext)
» Wie man einen Bebauungsplan liest

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