Fertighaus-Lexikon - das größte im Netz zum Thema Fertighaus | |||||||||||
|
|||||||||||
Abnahmeverpflichtung |
|||||||||||
| Die Abnahmeverpflichtung verpflichtet den Darlehensnehmer, das Darlehen innerhalb einer festgelegten Zeit vollständig abzurufen. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf diese Abnahmeverpflichtung vor allem beim Kauf von Wohnungen, dessen Baubeginn nicht festgelegt ist, oder bei Bauvorhaben mit unklarer Bauzeit legen. | |||||||||||
|
|||||||||||
|
|||||||||||

| Wer endlich ins neue Haus ziehen kann, wird den neuen Lebensabschnitt sicherlich genießen. Alles über sonstige Genüsse unter www.genuss.de |














