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Abgeschlossenheit

Abgeschlossenheit ist die Voraussetzung für den Kauf einer Wohnung. Sie kann nur erworben werden, wenn sie einen abschließbaren Zugang besitzt. Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie einen eigenen Zugang von außen hat, wenn sie durch Trennwände oder Decken von anderen Räumen oder Wohnungen getrennt ist und wenn sie über Bad, WC und Kochstelle verfügt. Kellerräume, Speicher oder ähnliche Räume zählen ebenfalls dazu. Abgeschlossenheit ist auch ein wichtiger Aspekt bei der Planung eines Mehrfamilienhauses. Die Festlegung der Abgschlossenheit dient zur sachenrechtlichen Klarheit und zur Klarstellung von Eigentums- und Benutzungsverhältnissen innerhalb des Gebäudes, in welchem sich das Wohneigentum befindet. Im Grundbuchamt wird über die Abgeschlossenheit ein spezielles Grundbuchblatt angelegt (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

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» Das Baugesetzbuch
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