Weniger Lärm im Garten durch neue Verordnung |
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Für weniger Lärm soll die im September 2002 in Kraft getretene
"Geräte- und Maschinenlärmverordnung"
sorgen.
Jetzt geht es all denen an den Kragen, die mit Vorliebe ihren Rasen spät abends kurz
vor der Dämmerung auf englisches Niveau stutzen. In Wohngebieten dürfen viele Geräte
künftig nur noch zwischen sieben und 20 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen
überhaupt nicht mehr. Der ambitionierte Hobbygärtner darf nun nach 20 Uhr keinen
Rasenmäher, keine Heckenscheren, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder in Betrieb
nehmen. Auch der Bauherr und Heimwerker muß nach 20 Uhr auf die Verwendung dieser
Maschinen verzichten: Hochdruckreiniger, Fugenschneider, Baustellenkreissäge,
Bohrmaschinen und Betonmischer, um nur einige zu nennen. Die neue Regelung gilt
allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Unverändert dürfen die Geräte
bis 22 Uhr in der Wohnung verwendet werden. Beispielsweise, um beim Umzug Löcher in
die Wand zu bohren.
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