Weniger Lärm im Garten durch neue Verordnung

Für weniger Lärm soll die im September 2002 in Kraft getretene "Geräte- und Maschinenlärmverordnung" sorgen. Jetzt geht es all denen an den Kragen, die mit Vorliebe ihren Rasen spät abends kurz vor der Dämmerung auf englisches Niveau stutzen. In Wohngebieten dürfen viele Geräte künftig nur noch zwischen sieben und 20 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr. Der ambitionierte Hobbygärtner darf nun nach 20 Uhr keinen Rasenmäher, keine Heckenscheren, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder in Betrieb nehmen. Auch der Bauherr und Heimwerker muß nach 20 Uhr auf die Verwendung dieser Maschinen verzichten: Hochdruckreiniger, Fugenschneider, Baustellenkreissäge, Bohrmaschinen und Betonmischer, um nur einige zu nennen. Die neue Regelung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Unverändert dürfen die Geräte bis 22 Uhr in der Wohnung verwendet werden. Beispielsweise, um beim Umzug Löcher in die Wand zu bohren.

Noch weitaus stärker wird die Handhabung von Laubbläsern, Laubsammlern, Grastrimmern und Freischneidern eingeschränkt. Diese dürfen nur an Werktagen zwischen 9 Uhr und 12 Uhr sowie zwischen 14 Uhr und 17 Uhr betrieben werden. Die Regelung betrifft sowohl neue und relativ geräuscharme, als auch die älteren und lauteren Geräte. Diese müssen zwar nicht nachgerüstet werden, doch alle Neugeräte müssen künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien verwendet werden dürfen. Auch die maximale Geräuschentwicklung der Geräte muß vom Hersteller angegeben werden. Eine bestimmte Lärmgrenze darf zudem nicht überschritten werden, ein Grenzwert, der zudem laut Bundesumweltministerium in vier Jahren weiter gesenkt werden soll.






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