- Existiert für den Bauplatz ein gültiger Bebauungsplan?
- Bis zu welchem Zeitpunkt muß bzw. kann mit dem Bauen begonnen werden?
Datum
- Gilt ein pauschaler Preis je qm für den Bauplatz und für die Erschließungs- und Anliegerbeiträge, bzw. wie werden alle Nebenkosten ermittelt?
- Sind feuergefährliche, lärmträchtige und geruchsbelästigende Einrichtungen, Betriebe o.ä. vorhanden oder langfristig in der Planung dort zugelassen?
Wenn ja, Art
- Liegt das Grundstück an einem Hang? Hat die Straße zum Hang verlaufende Risse? (Achtung: hier sind Erdschichten in Bewegung!) Handelt es sich um einen aufgeschütteten Hang? (ehemaliger Steinbruch oder sogar ehemalige Mülldeponie?) Liegt ein Bodengutachten vor?
- Wer waren die Vorbesitzer und Vor-Vorbesitzer - etwa ein Industrieunternehmen (Chemiewerk, Färberei, Ölhandel)?
- Ist der Boden lehmig oder gar tonig (verteuert den Aushub, beeinträchtigt sehr stark die Gartenkultivierung)
- Um welche Art von Baugebiet handelt es sich: Reines Wohngebiet, Mischgebiet,Dorfgebiet usw.?
- Welche gestalterischen Vorschriften (im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ersichtlich) sind zu beachten?
- Welche besonderen baulichen Maßnahmen sind aufgrund der Grundstücksgegebenheiten zu erwarten: z.B. Stützmauern, Sprengungen usw.?
- Befinden sich in der Nähe des Grundstücks Freileitungen ("Überlandleitungen"), Mobilfunk-Sendeantennen usw.? (Siehe auch unseren Beitrag "Elektrosmog")
- Besteht ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach dem Bebauungsgesetz?
- Ist das Grundbuch bereits angelegt?
Wenn nicht, bisher verfügbare Daten:
- Übernimmt die Gemeinde die Ausfallbürgschaft für die Darlehensgeber bis zur Grundbucheintragung?
- Welche Kosten sind zu bestimmten Terminen an die Gemeinde nach der Grundstücksübernahmezu zahlen: Erschließungs- und Anliegerbeiträge, andere Kosten?
- Welche Anschlüsse bestehen bereits oder wann werden diese in das Grundstück eingebracht?
Wo laufen Anschlüsse am Grundstück vorbei?
- Besteht ein Erbbaurecht?
- Werden zukünftig Schnellstraßen o.ä. gebaut, sind solche in Planung und wie ist der eventuelle Verlauf? Liegt der Bauplatz vielleicht in einer Einflugschneise o.ä., sind damit Lärmschutzmaßnahmen wie Mauern oder Wälle verbunden?
Art:
- Was sagt der Bebauungsplan über die Grundflächenzahl (GRZ) aus, d.h. den Anteil an der Gesamtfläche des Bauplatzes, die bebaut werden darf?
GRZ:
- Wie sind die Angaben im Bebauungsplan zur Geschoßflächenzahl (GFZ), d.h. die Wohnfläche bzw. bei gewerblicher Nutzung die Nutzfläche, die auf der Anzahl erlaubter oder zwingend vorgeschriebener Geschosse hergestellt werden darf/muß? Wieviele Geschosse sind erlaubt oder müssen zwingend hergestellt werden?
- Welche Dachform und Dachneigung ist vorgeschrieben? Darf ein Kniestock bis zu einer bestimmten Höhe gebaut werden?
- Kann eine zweite Wohnung im Keller oder Dachgeschoß hergestellt werden, falls Sie dies vorgesehen haben?
- Welche maximale Höhe darf das Haus haben?
- Wieviel PKW-Stellplätze je Wohneinheit sind erforderlich?
- Können Nachbarhäuser einmal Ihre Aussicht verdecken und die Sonneneinstrahlung beeinträchtigen?
- Behindern Bäume, insbesondere immergrüne Bäume (evtl. vom Nachbargrundstück) eine optimale Nutzung von Solaranlagen auf dem Dach?
- Welche Grenzabstände sind einzuhalten? Darf auf die Grenze gebaut werden? Wie ist das "Baufenster" im Lageplan eingezeichnet?
- Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben?
parallel u./o. senkkrecht zur straße
- Müssen bestimmte Behörden Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben?
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- Wer verkauft den Bauplatz, eventuell in wessen Vollmacht?
- Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
- Lassen Sie sich einen beglaubigten Grundbuchauszug neuesten Datums vorlegen. Entnehmen Sie diesem, welche Grundschulden in Abteilung III und welche Dienstbarkeiten n Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind.
- Garantiert Ihnen der Verkäufer, daß das Erdreich frei von Verunreinigungen und Verseuchungen ist? Ist er bereit, im Kaufvertrag einen Rücktritts- oder Schadensersatzanspruch zu beurkunden bei Kontaminierung des Erdreichs?
- Fragen Sie, welche Kredite der Verkäufer noch auf das Grundstück aufgenommen hat, die nicht grundbuchmäßig (z.B. über eine sogenannte Negativerklärung) für den Kreditgeber gesichert wurden. Verlangen Sie einen entsprechenden Nachweis.
- Wegen eventueller Baulasten (z.B. Wegerechte des Nachbarn) nehmen Sie Einsicht in das Baulasten-Verzeichnis, das bei der Baurechtsbehörde oder dem Landratsamt eingesehen werden kann.
- Tragen Sie hier die Daten zur Infrastruktur, zu Schulen und Kindergärten, Ärzten, sozialen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten usw. ein.
- Tragen Sie hier die Daten zu Verkehrsmitteln und Verkehrszeiten, Verkehrswegen und Fahrtzeiten zu den verschiedenen Tageszeiten ein.
- Kosten in welcher Höhe wird ein eventuell eingeschalteter Makler mit Ihnen abrechnen?
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