Steuerliche Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen bei
selbst genutztem Wohneigentum in den neuen Ländern




Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung
von Mieteigentum in den neuen Ländern




Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus



Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern



Hilfen aus Städtebauförderungen



Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern



CO²-Minderungsprogramm in den alten Ländern

Steuerliche Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern

Förderart:

Steuerliche Abschreibung

Förderfähig:

Instandsetzung- und Modernisierungskosten

Antragsteller:

Steuerpflichtige Haus- und Wohnungseigentümer

Konditionen:

§ 7 Fördergebietsgesetz: Abschreibung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen bis 40.000 DM mit 10% jährlich über 10 Jahre

Anträge:

Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich

Bemerkungen:

  • Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden
  • Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag




Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in den neuen Ländern

Förderart:

Steuerliche Sonderabschreibung

Förderfähig:

Nachträgliche Herstellungskosten

Antragsteller:

Vermieter

Konditionen:

§ 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Abschreibung von 2%; zusätzlich Sonderabschreibung von 40%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann. Restwertabschreibung in den folgenden 5 Jahren

Anträge:

Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich

Bemerkungen:

  • Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (Abschluß der Maßnahme vor dem 1.1.1997 Sonderabschreibung von 50%
  • Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag




Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus

Förderart:

Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen

Förderfähig:

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum). In den alten Bundesländern gemäß § 17 a II. WoBauG, soweit für den modernisierten Wohnraum Belegungsrechte eingeräumt werden

Antragsteller:

Eigentümer der Wohnung (in einigen Ländern auch Mieter)

Konditionen:

Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen)

Anträge:

Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens

Bemerkungen:

Kein Rechtsanspruch
(Förderung soweit Mittel verfügbar sind)





Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern

Förderart:

Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderfähig:

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand

Antragsteller:

Eigentümer von Wohnungen (Privatpersonen, Unternehmen in privater Rechtsform, öffentlich rechtliche Antragsteller)

Konditionen:

Gewährt werden Darlehen bis höchstens 500 DM/² Wohnfläche; Zinssatz 4,25% (April 97), 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditionen; Laufzeit 25 Jahre, die ersten 5 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden. Für Maßnahmen an industriell gefertigten Mietwohnungen -"Plattenbauten"- gilt ein Höchstbetrag von 800 DM/m² Wohnfläche. Zur Ausschöpfung des Höchstbetrages von 500 DM bzw. 800 DM/m² Wohnfläche können mehrere Kredite beantragt werden.

Anträge:

Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (mit Antragsformular KfW 141660). Gemeinden wenden sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5-9, 60235 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833)

Bemerkungen:

Kein Rechtsanspruch; Antragstellung solange die Mittel reichen. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten (Ausnahmeregelungen bei Plattenwohnungen und bei sonstigen Mietwohnungen in bestimmten Fällen). Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden





Hilfen aus der Städtebauförderung

Förderart:

Zuschüsse/Darlehen im Rahmen der Städtebauförderung

Förderfähig:

Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Wohnugen in von der Gemeinde festgelegtem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet

Antragsteller:

Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen

Konditionen:

(Teilweise) Erstattung der unrentierlichen Kosten; Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen

Anträge:

Anträge sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen





Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern

Förderart:

Steuerliche Berücksichtigung

Förderfähig:

Bestimmte Aufwendungen – Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde notwendig – zur Erhaltung des Baudenkmals

Antragsteller:

Vermieter, selbstnutzende Eigentümer

Konditionen:

§ 10 f bzw. §§ 7 i, 11 b EstG: 10% der förderfähigen Aufwendungen können über 10 Jahre steuerlich angesetzt werden. Vermieter dürfen bestimmte Aufwendungen über einen kürzeren Zeitraum steuerlich verteilen

Anträge:

Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich

Bemerkungen:

Steuerliche Beratung vor Beginn der Baumaßnahmen wird empfohlen





CO2-Minderungsprogramm in den alten Ländern

Förderart:

Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderfähig:

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle. Installation von Brennwertkesseln einschließlich der unmittelbar durch die Brennwertnutzung veranlaßten Maßnahmen. Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln (einschließlich der unmittelbar durch die Niedertemperatur-Nutzung veranlaßten Maßnahmen) in Verbindung mit Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern. Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung. Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen

Antragsteller:

Privatpersonen und Unternehmer

Konditionen:

Gewährt werden zinsvergünstigte Darlehen bis höchstens 300 DM/² Wohnfläche, 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditonen; Laufzeit 15 Jahre, die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden

Anträge:

Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (Antragsformular KfW 141660). Kommunale Eigengesellschaften wenden sich an die KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833)

Bemerkungen:

Kein Rechtsanspruch. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten. Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden






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