Förderart: |
Steuerliche Abschreibung
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Förderfähig: |
Instandsetzung- und Modernisierungskosten
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Antragsteller: |
Steuerpflichtige Haus- und Wohnungseigentümer
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Konditionen: |
§ 7 Fördergebietsgesetz: Abschreibung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen bis 40.000 DM mit 10% jährlich über 10 Jahre
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Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich
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Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden
- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag
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Steuerliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in den neuen Ländern
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Förderart: |
Steuerliche Sonderabschreibung
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Förderfähig: |
Nachträgliche Herstellungskosten
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Antragsteller: |
Vermieter
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Konditionen: |
§ 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Abschreibung von 2%; zusätzlich Sonderabschreibung von 40%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann. Restwertabschreibung in den folgenden 5 Jahren
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Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich
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Bemerkungen: |
- Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (Abschluß der Maßnahme vor dem 1.1.1997 Sonderabschreibung von 50%
- Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag
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Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
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Förderart: |
Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen
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Förderfähig: |
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum). In den alten Bundesländern gemäß § 17 a II. WoBauG, soweit für den modernisierten Wohnraum Belegungsrechte eingeräumt werden
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Antragsteller: |
Eigentümer der Wohnung (in einigen Ländern auch Mieter)
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Konditionen: |
Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen)
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Anträge: |
Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens
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Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch (Förderung soweit Mittel verfügbar sind)
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Zinsverbilligte Darlehen in den neuen Ländern
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Förderart: |
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Förderfähig: |
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
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Antragsteller: |
Eigentümer von Wohnungen (Privatpersonen, Unternehmen in privater Rechtsform, öffentlich rechtliche Antragsteller)
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Konditionen: |
Gewährt werden Darlehen bis höchstens 500 DM/² Wohnfläche; Zinssatz 4,25% (April 97), 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditionen; Laufzeit 25 Jahre, die ersten 5 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden. Für Maßnahmen an industriell gefertigten Mietwohnungen -"Plattenbauten"- gilt ein Höchstbetrag von 800 DM/m² Wohnfläche. Zur Ausschöpfung des Höchstbetrages von 500 DM bzw. 800 DM/m² Wohnfläche können mehrere Kredite beantragt werden.
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Anträge: |
Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (mit Antragsformular KfW 141660). Gemeinden wenden sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5-9, 60235 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833)
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Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch; Antragstellung solange die Mittel reichen. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten (Ausnahmeregelungen bei Plattenwohnungen und bei sonstigen Mietwohnungen in bestimmten Fällen). Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden
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Hilfen aus der Städtebauförderung
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Förderart: |
Zuschüsse/Darlehen im Rahmen der Städtebauförderung
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Förderfähig: |
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Wohnugen in von der Gemeinde festgelegtem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet
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Antragsteller: |
Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen
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Konditionen: |
(Teilweise) Erstattung der unrentierlichen Kosten; Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen
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Anträge: |
Anträge sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen
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Steuerliche Förderung/Erhalt von Baudenkmälern
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Förderart: |
Steuerliche Berücksichtigung
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Förderfähig: |
Bestimmte Aufwendungen – Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde notwendig – zur Erhaltung des Baudenkmals
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Antragsteller: |
Vermieter, selbstnutzende Eigentümer
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Konditionen: |
§ 10 f bzw. §§ 7 i, 11 b EstG: 10% der förderfähigen Aufwendungen können über 10 Jahre steuerlich angesetzt werden. Vermieter dürfen bestimmte Aufwendungen über einen kürzeren Zeitraum steuerlich verteilen
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Anträge: |
Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich
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Bemerkungen: |
Steuerliche Beratung vor Beginn der Baumaßnahmen wird empfohlen
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CO2-Minderungsprogramm in den alten Ländern
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Förderart: |
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Förderfähig: |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle. Installation von Brennwertkesseln einschließlich der unmittelbar durch die Brennwertnutzung veranlaßten Maßnahmen. Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln (einschließlich der unmittelbar durch die Niedertemperatur-Nutzung veranlaßten Maßnahmen) in Verbindung mit Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich verbessern. Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung. Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgungen einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen
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Antragsteller: |
Privatpersonen und Unternehmer
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Konditionen: |
Gewährt werden zinsvergünstigte Darlehen bis höchstens 300 DM/² Wohnfläche, 10 Jahre fest, danach Kapitalmarktkonditonen; Laufzeit 15 Jahre, die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. Die aktuellen Zinssätze können bei der KfW oder bei den Kreditinstituten erfragt werden
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Anträge: |
Anträge können private Bauherren und Unternehmen an Banken, Sparkassen und Bausparkassen richten (Antragsformular KfW 141660). Kommunale Eigengesellschaften wenden sich an die KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a.M. (Antragsformular KfW 141833)
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Bemerkungen: |
Kein Rechtsanspruch. Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten. Antrag muß vor Baubeginn gestellt werden
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