Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus



Erhöhte Abschreibung (Neubau oder Ersterwerb)



Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus in den neuen Bundesländern (Neubau oder Ersterwerb)

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus

Förderart:

Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen

Förderfähig:

Neubau, gegebenenfalls auch Neuanschaffung von Wohnraum durch Ausbau/Erweiterung für Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten

Konditionen:

Nach den Wohnungsförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, Regelung der für bestimmte Zeiträume aufgrund Gesetz oder Fördervereinbarung einzuhaltenden Mietpreis- und Belegungsbedingungen, baulicher Anforderungen)

Anträge:

Auskünfte erteilen die zuständigen Wohngeldstellen. Sie halten auch die Anträge bereit

Bemerkungen:

Zu diesem Thema ist eine Broschüre des Bundespresseamtes dort und beim Bundesbauministerium erhältlich





Erhöhte Abschreibung (Neubau oder Ersterwerb)

Förderart:

Steuerliche Abschreibung

Förderfähig:

Bau- bzw. Anschaffungskosten

Antragsteller:

Vermieter

Konditionen:

§ 7 Abs. 5 EstG: Bau- bzw. Anschaffungskosten können wie folgt abgeschrieben werden (Bauantrag oder Abschluß Kaufvertrag nach dem 31.12.1995):

  • erstes bis achtes Jahr 5,00%
  • neuntes bis 14. Jahr 2,50%
  • 15. bis 50. Jahr 1,25%


Anträge:

Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich

Bemerkungen:

Beim Kauf muß der Erwerb spätestens im Jahr der Fertigstellung erfolgen. Abschreibungssätze bei Bauantrag oder Abschluß Kaufvertrag vor dem 1.1.1996:

  • erstes bis viertes Jahr 7,00%
  • fünftes bis zehntes Jahr 5,00%
  • 11. bis 16. Jahr 2,00%
  • 17. bis 40. Jahr 1,25%




Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus in den neuen Bundesländern (Neubau oder Ersterwerb)

Förderart:

Steuerliche Sonderabschreibung

Förderfähig:

Bau- bzw. Anschaffungskosten

Antragsteller:

Vermieter

Konditionen:

§ 4 Fördergebietsgesetz: Lineare Gebäudeabschreibung von 2% jährlich; zusätzliche Sonderabschreibung von 50%, die in den ersten 5 Jahren frei verteilt werden kann

Anträge:

Antragstellung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung; Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte und Minderung der Steuervorauszahlung möglich

Bemerkungen:

  • Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 1998 durchgeführt werden (ab 1997 Sonderabschreibung von 25%)
  • Bei öffentlichen Zuschüssen mindern sich die abschreibungsfähigen Kosten um den Zuschußbetrag





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