Mieten- oder Lastenzuschuß

Förderart:

Zuschuß zur Deckung der laufenden Miete oder Belastung. Rechtsanspruch aufgrund eines Antrags

Förderfähig:

Miete einschließlich Umlagen. Aufwendungen für Kapitaldienst und für Bewirtschaftung des Eigentums

Antragsteller:

Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers; Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum

Konditionen:

Die Berechnung erfolgt abhängig von der Höhe des Familieneinkommens, der Haushaltsgröße sowie der Höhe der Miete oder Belastung, die nur zu bestimmten Höchstbeträgen zuschußfähig ist. Seit dem 1.1.1997 gilt auch in den neuen Bundesländern das Wohngeldgesetz, allerdings mit befristeten Sonderregelungen (z.B. eigene Miethöchstbetragstabelle, Einkommensfreibetrag)

Anträge:

Auskünfte erteilen die zuständigen Wohngeldstellen. Sie halten auch die Anträge bereit

Bemerkung:

Zu diesem Thema ist eine Broschüre des Bundespresseamts dort und beim Bundesbauministerium erhältlich






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