Konditionen: |
Die Berechnung erfolgt abhängig von der Höhe des Familieneinkommens, der Haushaltsgröße sowie der Höhe der Miete oder Belastung, die nur zu bestimmten Höchstbeträgen zuschußfähig ist. Seit dem 1.1.1997 gilt auch in den neuen Bundesländern das Wohngeldgesetz, allerdings mit befristeten Sonderregelungen (z.B. eigene Miethöchstbetragstabelle, Einkommensfreibetrag)
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