Steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
Förderung des sozialen Wohnungsbaus
KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien



Steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums

Der Gesetzestext wurde vom Netz genommen, da sich Bundesregierung und Opposition im Dezember 2003 auf eine Neufassung geeinigt haben, bei der es zu einer Kürzung der bisherigen Eigenheimzulage um 30% kommt. Der genaue Gesetzestext liegt noch nicht vor. Die neue Regelung wird ab 01.01.2004 gelten.



Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Förderart:

Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen

Förderfähig:

Neubau oder Erwerb von Eigenheimen und sonstigem selbst genutzten Wohneigentum, gegebenenfalls auch Neuanschaffung von Wohnraum durch Ausbau/Erweiterung

Antragsteller:

Bauherren, deren Gesamteinkommen (Familienhaushalt) bestimmte Grenzen nicht übersteigt; Fördervorgänge für kinderreiche Familien und Alleinerziehende, junge Ehepaare, älter Menschen, Schwerbehinderte

Konditionen:

Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen)

Anträge:

Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens

Bemerkungen:

Kein Rechtsanspruch (Förderung soweit Mittel vorhanden sind)







KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien

Förderart:

Finanziert werden bis zu 20% der Vorhabenskosten, maximal 200.000,- DM. Die von der KfW gewährten Darlehen können durch nachrangige Grundschulden abgesichert werden. Im Regelfall sollten 20% der Kosten durch Eigenmittel oder Eigenleistungen dargestellt werden. Eine Förderung ist jedoch auch bei geringerem Eigenkapital möglich, wenn die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse eine Finanzierung des Vorhabens auf Dauer zulassen

Förderfähig:

Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für junge Familien

Antragsteller:

Junge Ehepaare, Familien und alleinstehende Elternteile mit Kind(ern) vor Vollendung des 40. Lebensjahres

Konditionen:

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach Ablauf der Anlaufjahre, in denen lediglich die Zinsen geleistet werden müssen, ist eine Rückführung des Darlehens in vierteljährlichen Annuitäten vorgesehen. Die Zinsen werden im Kreditzusageschreiben für 10 Jahre festgeschrieben. Die aktuellen Zinsen können jederzeit unter der Telefonnummer: 069 / 7431-3900 abgefragt werden

Anträge:

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluß des notariellen Kaufvertrags, bei der Hausbank zu stellen

Bemerkungen:

Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden.






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