Förderung des sozialen Wohnungsbaus
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Förderart:
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Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von Baukosten oder laufenden Aufwendungen
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Förderfähig:
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Neubau oder Erwerb von Eigenheimen und sonstigem selbst genutzten Wohneigentum, gegebenenfalls auch Neuanschaffung von Wohnraum durch Ausbau/Erweiterung
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Antragsteller:
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Bauherren, deren Gesamteinkommen (Familienhaushalt) bestimmte Grenzen nicht übersteigt; Fördervorgänge für kinderreiche Familien und Alleinerziehende, junge Ehepaare, älter Menschen, Schwerbehinderte
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Konditionen:
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Nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des einzelnen Bundeslandes (u.a. Festlegung von Art und Höhe der Förderung, bauliche Anforderungen)
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Anträge:
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Nach Landesrecht zuständige Stelle, in der Regel Stadtverwaltung bzw. Landratsamt (Kreisverwaltung); Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens
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Bemerkungen:
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Kein Rechtsanspruch (Förderung soweit Mittel vorhanden sind)
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KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien
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Förderart:
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Finanziert werden bis zu 20% der Vorhabenskosten, maximal 200.000,- DM. Die von der KfW gewährten Darlehen können durch nachrangige Grundschulden abgesichert werden. Im Regelfall sollten 20% der Kosten durch Eigenmittel oder Eigenleistungen dargestellt werden. Eine Förderung ist jedoch auch bei geringerem Eigenkapital möglich, wenn die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse eine Finanzierung des Vorhabens auf Dauer zulassen
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Förderfähig:
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Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für junge Familien
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Antragsteller:
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Junge Ehepaare, Familien und alleinstehende Elternteile mit Kind(ern) vor Vollendung des 40. Lebensjahres
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Konditionen:
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Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Nach Ablauf der Anlaufjahre, in denen lediglich die Zinsen geleistet werden müssen, ist eine Rückführung des Darlehens in vierteljährlichen Annuitäten vorgesehen. Die Zinsen werden im Kreditzusageschreiben für 10 Jahre festgeschrieben. Die aktuellen Zinsen können jederzeit unter der Telefonnummer: 069 / 7431-3900 abgefragt werden
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Anträge:
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Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluß des notariellen Kaufvertrags, bei der Hausbank zu stellen
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Bemerkungen:
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Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden.
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