Wohnungsbauprämie


Arbeitnehmer-Sparzulage


Wohnungsprämie

Förderart:

Zuschuß

Förderfähig:

Bausparbeiträge

Antragsteller:

Bausparer mit zu versteuerndem Einkommen bis 50.000/100.000 DM (Ledige/Verheiratete)

Konditionen:

Wohnungsbauprämiengesetz: Prämie beträgt 10% auf Bausparbeiträge bis 1.000/2.000 DM (Ledige/Verheiratete

Anträge:

Wird auf Antrag des Sparers von Bausparkassen beim Finanzamt angefordert

Bemerkungen:

Bei Verträgen, die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden, erfolgt die Gutschrift der Prämie bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung. Wohnungsbauprämie muß aber jährlich beantragt werden




Arbeitnehmer-Sparzulage:

Förderart:

Zuschuß

Förderfähig:

Vermögenswirksame Leistungen als Bausparbeiträge

Antragsteller:

Arbeitnehmer, die mit vermögenswirksamen Leistungen bausparen und deren zu versteuerndes Einkommen 27.000/54.000 DM (Ledige/Verheiratete) nicht übersteigt

Konditionen:

Fünftes Vermögensbildungsgesetz: Prämie beträgt 10% auf vermögenswirksame Leistungen bis 936 DM

Förderart:

Arbeitnehmer beantragt beim Arbeitgeber, Arbeitslohn oder vermögenswirksame Leistung direkt auf Bausparvertrag zu überweisen. Sparzulage wird im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt

Bemerkungen:

Für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.1993 auf einen Bausparvertrag eingezahlt wurden, wird die Arbeitnehmersparzulage erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger zulagenunschädlicher Verwendung gutgeschrieben. Die Arbeitnehmersparzulage muß aber jährlich beim Finanzamt beantragt werden





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