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Feinsteinzeugfliesen
Feinsteinzeugfliesen sind feinaufbereitete, unglasierte Fliesen mit extrem niedriger Wasseraufnahme, die der europaweit gültigen Norm DIN EN 176 - Gruppe B1 entspricht. Während diese DIN als Mindestanforderung einen Mittelwert für die Wasseraufnahme von max. 3 Gewichtsprozent nennt, liegt die Wasseraufnahme von Feinsteinzeugprodukten bei 0,1 % des Gewichtes. Das heißt, die materialische Besonderheit von Feinsteinzeug besteht vor allem in der extrem niedrigen Wasseraufnahme. Diese Fliese ist eine vollkommen dicht gesinnterte, unglasierte Platte.
Aufgrund der dichten Gefügestruktur sind Feinsteinzeugplatten weitgehend fleckenunempfindlich und sehr reinigungsfreundlich. Daneben hat Feinsteinzeug jedoch alle weiteren Vorteile von unglasiertem Material, wie etwa die große Strapazierfähigkeit gegen Oberflächenverschleiß.
Bei polierten Fliesen wird von der Oberfläche ca. 0,5 mm abgeschliffen, um den Glanz zu erreichen. Hierdurch werden Microkapilare geöffnet, in denen sich ggf. Schmutz, Flüssigkeiten etc. festsetzten können. In Kantinen, Küchen etc., in denen häufig Flecken aufgrund des Arbeitseinsatzes vorkommen können, ist deshalb eine Imprägnierung zu empfehlen.
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Fliesen-Abriebklassen
Im Gegensatz zu unglasierten Fliesen, die eine harte und rutschsichere Oberfläche aufweisen, werden glasierte Fliesen entsprechend ihrer Strapazierfähigkeit und Verwendungsmöglichkeiten in unterschiedliche Abriebklassen eingeteilt.
Klasse 1: Für Räume mit leichter Beanspruchung, z.B. den Barfuß- und Hausschuhbereich in Bädern und Schlafzimmern oder als Wandbelag.
Klasse 2: Für Räume mit mittlerer Beanspruchung, wie den allgemeinen Wohnbereich im Wohn- und Esszimmer.
Klasse 3: Für Räume mit mittelstarker Beanspruchung, z.B. in Dielen, Fluren sowie auf Terrassen und Balkonen.
Klasse 4: Für Räume mit hoher Beanspruchung, z.B. in Hauseingängen, Küchen, Arbeits- und Wirtschaftsräumen.
Klasse 5: Für höchste Beanspruchung in allen Räumen und auf Flächen, die extrem belastet werden, wie z.B. Garagen, Industrielabore usw. |
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Fliesen-Trittsicherheit
Im gewerblichen Bereich müssen die Architekten streng darauf achten, daß je nach Verwendungsbereich der zu verfliesenden Räume nur solche Fliesen verwendet werden, die sowohl den Vorschriften der Berufsgenossenschaften als auch verschiedenen Vorschriften auf EG-Ebene entsprechen. Außerdem werden Fliesen im gewerblichen oder öffentlichen Bereich fast ausschließlich von Fliesenleger-Meisterbetrieben verlegt. Und jeder Meister würde laut aufschreien, wenn jemand auf die Idee käme, etwa in einem Hallenbad normale Fliesen zu verlegen.
Im privaten Bereich sieht es anders aus. Hier überwiegt die "Selbstverlegung" bei weitem - wobei hier auch die Schwarzarbeit blüht und gedeiht. Meistens ist es so, daß Fliesen nach Optik gekauft werden ("Oh, die sind aber schön!"), und der Heimwerker nicht bedenkt, daß es verschiedene Bewertungsgruppen für trittsicherheit und Rutschfestigkeit gibt. Dem Schwarzarbeiter, wenn der denn vom Fach ist, liegt auch nicht viel an Aufklärungsarbeit, denn er verarbeitet nur, was ihm der Bauherr bzw. Wohnungsinhaber vorgesetzt hat. Nicht selten werden dabei Wandfliesen auch für den Bodenbereich genommen - speziell in Privatbädern. Und das ist grundfalsch! 5.500 Bundesbürger – also die Einwohnerschaft einer Kleinstadt - sind 1995 durch Stürze im privaten Wohnbereich zu Tode gekommen. Viele der Stürze wurden durch eine zu geringe Rutschfestigkeit des Fußbodens ausgelöst.
Trittsicherheits-Bewertungsgruppen
Im gewerblichen Bereich sind Bodenfliesen der Bewertungsgruppen R9, R 10, R 11, R12 und R13 vorgeschrieben. Darunter ist zu verstehen, daß Fliesen auch bei einem Neigungswinkel (Gefälle) von 3 bis 10° (R9), 10 - 19° (R10), 19 - 27° (R11), 27 - 35° (R12) und über 35° (R13) einen geringen, normalen, erhöhten, großen oder sogar sehr großen "Haftreibwert" haben, also je nach Einsatzgebiet trittsicher sind.
Unser Tip: Im Privathaushalt Bodenfliesen mindestens der Bewertungsgruppe R9 verlegen!
Wenden wir uns wieder dem gewerblichen Spektrum zu: Mit den R-Gruppen allein ist es hier noch nicht getan. In einem Schlachthaus oder einer Tankstelle, wo fettige oder "pastöse" oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen, müssen Fliesen auch noch einen "Verdrängungsraum" besitzen, der nach vier V-Klassen bewertet wird.
Bewertungsruppen im Barfußbereich
Der Privatmann, der sich ein traumbad zulegen will, und der Hausbesitzer, der sich im Keller oder im Garten sogar einen Swimmingpool einbauen läßt, sollten nun besonders gut mitlesen - und nachdenken! Denn was im gewerblichen Bereich bei Saunen, Hallenbädern und dergleichen Vorschrift ist, kann für den gleichgelagerten Privatbereich ja nicht verkehrt sein!
Naßbelastete Barfußbereiche sind vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) entsprechend der Gefahr des Ausrutschens in drei Bewertungsgruppen eingeteilt worden. Praktisch alle Bodenfliesen bzw. Bodenplatten, die in Deutschland auf dem Markt sind, werden auf ihre Rutschhemmung untersucht und den Bewertungsgruppen zugeordnet. Bei den Tests der Rutschhemmung geht eine Person vorwärts und rückwärts über den Belag. Die Belagfläche wird im Laufe des Tests immer weiter geneigt, bis die angegurtete Testperson bei vorsichtiger Begehung mit kleinen Schritten ausrutscht. Der erreichte Neigungswinkel ist dann das Maß der Rutschhemmung und führt zur Zuordnung des Bodenbelags in die Bewertungsgruppen A (Mindestneigungswinkel 12°), B (Mindestneigungswinkel 18°) oder C (Mindestneigungswinkel 24°). Die Bewertungsgruppen gelten übrigens trotz der Definition über den Neigungswinkel nur für ebene Böden. Wer im Naßbereich also einen geneigten Boden verfliesen will, muß noch höhere Anforderungen an die Rutschhemmung des Bodenbelags stellen.
"Weitgehend trockene Barfußgänge", "Umkleideräume", "weitgehend trockene Sauna- und Ruhebereiche" usw. m ü s s e n mit Fliesen der Bewertungsgruppe A ausgestattet sein. Die Bewertungsgruppe B ist anzuwenden bei weitgehend nassen Barfußgängen, für Beckenböden verschiedenster Art und für Planschbecken. Die Bewertungsgruppe C schließlich ist Vorschrift bei ins Wasser führenden treppen oder sog. Durchschreitebecken.
Unser eindringlicher Rat an unsere User: Sie können in schwierigste Schadensersatzprozesse verwickelt werden, wenn des Nachbarn Kinder bei Ihnen im "Kellerbad" plantschen und sich die Knochen brechen - oder, was wiederholt passiert ist - wenn sich befreundete Mitbürger zum gemütlichen Saunaabend treffen und einer aus der Runde unter der Schwalldusche der Länge nach hinschlägt und sich einen Schädelbasisbruch zuzieht, der fast immer tödlich ausgeht. Ihre Haftpflichtversicherung wird sich dann bei Ihnen schadlos halten, weil Sie den Unfall "grob fahrlässig" verschuldet haben.
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Fliesen-Verwendungsbereiche
Natürlich sind Fliesen Geschmackssache, man sollte aber dennoch beim Kauf gewisse Dinge beachten.
Badezimmer: Die Wahl der Farbe hängt nicht nur von der Größe des Raumes, sondern auch von der Farbe der Einrichtung ab. Allerdings sollte in kleinen, stark untergliederten Bädern kein allzu großes Format verwendet werden. Was trittsicherheit und Rutschfestigkeit betrifft, beachten Sie bitte das vorhergehende Kapitel!
Balkone und Terrassen: Fliesen in diesem Bereich sind nicht nur besonders hohen Beanspruchungen durch Sonneneinstrahlung, Temperaturschwankungen und die Witterung ausgesetzt, sie sollten auch frostsicher sein. Balkone und Terrassen sind Naßbereiche. Beachten Sie bitte deshalb das vorhergehende Kapitel.
Treppen: Für die Verkleidung von treppen können unterschiedliche Materialien verwendet werden. Wichtig ist allerdings die trittsicherheit, die man durch den Einsatz bestimmter Formstücke erzielt. treppen gleich welcher Art sind immer eine Stolper- und damit eine Gefahrenquelle. Lesen Sie bitte das vorhergehende Kapitel über die besonderen Anforderungen an treppenfliesen speziell im Barfuß- und Naßbereich! |